Die vorliegenden Vertragsvereinbarungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Weggefährte Hund Mobile Hundeschule (im Folgenden: Hundeschule) und dem/der aufsuchenden Hundehalter/in (im Folgenden: Kunde).

§ 1 Vertragsinhalt
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden.
Der Unterricht findet an unterschiedlichen von der Hundeschule vorgeschlagenen Plätzen oder beim Kunden Zuhause statt.

§ 2 Vertragsschluss
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde (mündlich, telefonisch oder schriftlich per WhatsApp oder E-Mail). Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Bei weiteren Anreisen können zusätzliche Anfahrtskosten anfallen.

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Die aktuellen Preise werden auf Anfrage telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail mitgeteilt.
2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet, und sonstige Preisbestandteile mit Ausnahme ggf. zu erstattender Reisekosten gemäß § 2 Abs. 1, die dem Kunden vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt werden.
3. Die Zahlung der Vergütung erfolgt in bar. Die vollständige Vergütung ist am Ende der Stunde fällig.

§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
1. Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kann der vereinbarte Preis berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
2. Verspätungen des Kunden zu den vereinbarten Trainingsstunden gehen zu Lasten des Kunden und berechtigen weder zu einer Verminderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Unterrichtszeit.

§ 5 Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Hundeschule
Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn die Trainerin ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.

§ 6 Haftung

1. Der Kunde versichert, dass für den am Training teilnehmenden Hund eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht. Der Versicherungsschutz ist der Hundeschule auf Verlangen nachzuweisen.
2. Der Kunde bleibt während des Trainings Halter und grundsätzlich für die Beaufsichtigung und Führung seines Hundes verantwortlich. Die Hundeschule übernimmt nicht die Aufsicht über den Hund im Sinne des § 834 BGB, soweit der Hund nicht ausdrücklich zur eigenständigen Beaufsichtigung durch die Hundeschule übernommen wird.
3. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die durch ihn oder seinen Hund verursacht werden. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Hund während des Trainings auf Empfehlung der Hundeschule von der Leine gelassen wird. Die Entscheidung, ob dies in der jeweiligen Situation verantwortbar ist, trifft der Kunde unter Berücksichtigung der ihm bekannten Eigenschaften und des Verhaltens seines Hundes selbst.
4. Die Hundeschule haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Hundeschule beruhen, sowie für sonstige Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
5. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Hundeschule für sonstige Schäden nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung der Hundeschule für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
6. Für Schäden, die durch andere Teilnehmer, deren Hunde oder sonstige Dritte verursacht werden, haftet die Hundeschule nicht, soweit die Hundeschule den Schaden nicht selbst schuldhaft verursacht oder eine ihr obliegende Pflicht schuldhaft verletzt hat.
7. Der Kunde ist verpflichtet, die Hundeschule vor Beginn des Trainings über ihm bekannte Umstände zu informieren, die für eine sichere Durchführung des Trainings von Bedeutung sein können. Dazu gehören insbesondere aggressives Verhalten, Beißvorfälle, ausgeprägtes Jagd- oder Fluchtverhalten sowie gesundheitliche Einschränkungen des Hundes.

§ 7 Sonstige Pflichten des Kunden
1. Es dürfen nur Hunde am Training teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und umfassendem Impfschutz besteht.
2. Über das Vorliegen bekannter gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei dem jeweiligen Tier, hat der Kunde die Hundeschule vor Leistungsbeginn zu informieren. Beim Verdacht auf Erkrankungen oder Verletzungen behält sich die Hundeschule vor,  das Training bis zu einer Untersuchung und ggfs. Behandlung durch einen Tierarzt auszusetzen.
3. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 oder 2 oder wirkt der Kunde in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, das Training sofort abzubrechen.
4. Die von der Hundeschule vorgegebenen Schutzmaßnahmen (z.B. Maulkorb etc. ) und Sicherheitsanweisungen müssen befolgt werden. Bei Nichteinhaltung ist die Hundeschule berechtigt das Training  aus Sicherheitsgründen abzubrechen.
5. Tritt ein Fall wie in Absatz 3 oder 4 beschreiben ein, sind die Kosten für die Leistungseinheit in voller Höhe zu begleichen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vertragsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.