Die vorliegenden Vertragsvereinbarungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Weggefährte Hund Mobile Hundeschule (im Folgenden: Hundeschule) und dem/der aufsuchenden Hundehalter/in (im Folgenden: Kunde).
§ 1 Vertragsinhalt
Bei dem zwischen der Hundeschule und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Einzelstunden, die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge sowie die Entscheidung, ob der Kunde seinen Hund Übungen unangeleint durchführen lässt, liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko.
Der Unterricht findet an unterschiedlichen von der Hundeschule vorgeschlagenen Plätzen oder beim Kunden Zuhause statt.
§ 2 Vertragsschluss
In den Einzelstunden bietet die Hundeschule dem Teilnehmer zu einem vereinbarten Termin Einzelunterricht an. Die verbindliche Anmeldung erfolgt durch Terminvereinbarung zwischen Hundeschule und Kunde (mündlich, telefonisch oder schriftlich per WhatsApp oder E-Mail). Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Bei weiteren Anreisen können zusätzliche Anfahrtskosten anfallen.
§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Die aktuellen Preise werden auf Anfrage telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail mitgeteilt.
2. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet, und sonstige Preisbestandteile mit Ausnahme ggf. zu erstattender Reisekosten gemäß § 2 Abs. 1, die dem Kunden vor Vertragsschluss individuell mitgeteilt werden.
3. Die Zahlung der Vergütung erfolgt in bar. Die vollständige Vergütung ist am Ende der Stunde fällig.
§ 4 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden
1. Sagt der Kunde Einzelstunden nicht mindestens 24 Stunden vor Trainingstermin ab, ist der vollständige Preis für die Einzelstunde durch den Kunden zu zahlen. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.
2. Verspätungen des Kunden zu den vereinbarten Trainingsstunden gehen zu Lasten des Kunden und berechtigen weder zu einer Verminderung der Vergütung noch zu einer Verlängerung der vereinbarten Unterrichtszeit.
§ 5 Rücktritt vom Vertrag / Terminverschiebung durch die Hundeschule
Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn die Trainerin ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.
§ 6 Haftung
1. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für alle von sich, seinem Tier, sowie von Begleitpersonen des Kunden verursachten Schäden, die während der Einzelstunde entstehen. Eine Haftung der Hundeschule für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden wird ausgeschlossen.
2. Die Teilnahme am Hundetraining erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
§ 7 Sonstige Pflichten des Kunden
1. Es dürfen nur Hunde am Training teilnehmen, für die eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme und umfassendem Impfschutz besteht.
2. Über das Vorliegen bekannter gesundheitlicher Beeinträchtigungen bei dem jeweiligen Tier, hat der Kunde die Hundeschule vor Leistungsbeginn zu informieren. Beim Verdacht auf Erkrankungen oder Verletzungen behält sich die Hundeschule vor, das Training bis zu einer Untersuchung und ggfs. Behandlung durch einen Tierarzt auszusetzen.
3. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten gemäß Absatz 1 oder 2 oder wirkt der Kunde in einer Art und Weise auf seinen Hund ein, die den Grundsätzen der Hundeschule für den Umgang mit Hunden widerspricht, ist die Hundeschule berechtigt, das Training sofort abzubrechen.
4. Die von der Hundeschule vorgegebenen Schutzmaßnahmen (z.B. Maulkorb etc. ) und Sicherheitsanweisungen müssen befolgt werden. Bei Nichteinhaltung ist die Hundeschule berechtigt das Training aus Sicherheitsgründen abzubrechen.
5. Tritt ein Fall wie in Absatz 3 oder 4 beschreiben ein, sind die Kosten für die Leistungseinheit in voller Höhe zu begleichen.
Sollten Vorschriften oder Teile von Vorschriften dieser Vertragsvereinbarung unwirksam sein oder werden, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr verpflichten sich die Beteiligten, die unwirksame oder unwirksam gewordenen Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den gleichen wirtschaftlichen Zweck erzielt. Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.